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Frauen- und KinderschutzwohnungFrauen- und Kinderschutzwohnung

Frauen- und Kinderschutzwohnung

Rund-um-die-Uhr-Telefon (24 Std. erreichbar)

Polizeinotruf:

Der Weg aus der Gewalt ... Schutz, Hilfe Beratung

Die Aufnahme in die Frauen- und Kinderschutzwohnungist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich -auch an Wochenenden und Feiertagen. Die betroffene Frau entscheidet selbst, welche Unterstützungs- und Beratungsangebote in Anspruch genommen werden. Die Frauen leben in der Einrichtung eigenständig.

Wie helfen wir?

  • durch kostenlose telefonische und persönliche Beratung (auf Wunsch anonym)
  • Beratungen zum Gewaltschutzgesetz
  • Zuflucht in der Frauen- und Kinderschutzwohnung
  • nachsorgende Beratung und Begleitung

Der Standort der Frauenschutzwohnung wird aus Sicherheitsgründen in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

Der Standort der Frauenschutzwohnung wird aus Sicherheitsgründen in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

Die Frauen- und Kinderschutzwohnung versteht sich als ein Ort:

  • der Zuflucht und des Schutzes, um Zeit und Sicherheit zum Überdenken der eigenen Situation zu haben
  • derr Unterstützung beim Neuanfang (Behördengänge, Wohnungssuche, Vermittlung zu weiterführenden Hilfen)

Wem helfen wir?

  • von häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und Kindern
  • diese Hilfe erfolgt unabhängig von Nationalität, sozialem Status o.ä.
  • Sie sind betroffen?

    Sofern es als betroffene Frau möglich ist, sollte diese folgendes in die Einrichtung mitbringen

    • Ausweise von ihr und den Kindern
    • Familienstammbuch
    • Versicherungskarte der Krankenkasse von ihr und den Kindern
    • EC-Karte und persönliche Wertsachen
    • Wohnungsschlüssel
    • Bewilligungsbescheide (ALGII, Kindergeld etc.)
    • lebensnotwendige Medikamente und Brille
    • ausreichend Bekleidung
    • ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
    • Schulsachen der Kinder
    • Lieblingsspielzeug der Kinder

    In erster Linie zählt die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Frau und deren Kinder!

    Deshalb: lieber die genannten Dinge zurücklassen, als sich und ihre Kinder zusätzlicher Gewalt auszusetzen!

  • Partner
    • Polizei,
    • Ärzte und Krankenhäuser,
    • Rechtsanwälte und Gerichte,
    • Landratsämter,
    • ambulante Beratungsstellen
    • Arbeitsämter und Jobcenter